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   BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R   

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https://dejure.org/2004,4946
BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R (https://dejure.org/2004,4946)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R (https://dejure.org/2004,4946)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R (https://dejure.org/2004,4946)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. vorgezogenes Übergangsgeld; Beschwerden und Funktionsbeeinträchtigungen im Bereich der Wirbelsäule; Aufhebung und Zurückverweisung eines Berufungsurteils; Feststellung des maßgeblichen bisherigen Berufes; ...

  • Judicialis

    SGB VI § 43 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftfAusbV § 2; SGB VI § 43 Abs. 2
    Bisheriger Beruf bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Bisheriger Beruf iS des § 43 Abs. 2 SGB VI ist, wie das BSG in zahlreichen Entscheidungen schon zu der Vorgängervorschrift § 1246 der Reichsversicherungsordnung ausgesprochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164 mwN; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - veröffentlicht in Juris), in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 66; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - aaO).

    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149; BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris) und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten (BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris), so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht.

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Bisheriger Beruf iS des § 43 Abs. 2 SGB VI ist, wie das BSG in zahlreichen Entscheidungen schon zu der Vorgängervorschrift § 1246 der Reichsversicherungsordnung ausgesprochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164 mwN; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - veröffentlicht in Juris), in der Regel die letzte, nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.

    Durch die Ausübung einer lediglich befristeten Beschäftigung - zB im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - löst sich der Versicherte dagegen grundsätzlich nicht von seinem bisherigen Beruf (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und SozR 3-2600 § 45 Nr. 1).

  • BSG, 22.09.1993 - 8 RKn 2/93

    Lösung vom Beruf - Rentenverfahren

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Löst sich ein Versicherter vom erlernten Beruf aus anderen als gesundheitlichen Gründen, kann ein neuer Hauptberuf auf einer anderen sozialen Ebene jedoch dann angenommen werden, wenn er dem Erwerbsleben des Versicherten sein Gepräge gegeben hat (vgl BSG SozR 2600 § 45 Nr. 34, SozR 2200 § 1246 Nr. 63, 158 und SozR 3-2600 § 45 Nr. 1).

    Durch die Ausübung einer lediglich befristeten Beschäftigung - zB im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - löst sich der Versicherte dagegen grundsätzlich nicht von seinem bisherigen Beruf (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130 und SozR 3-2600 § 45 Nr. 1).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 5/98 R

    Berufsschutz für Berufskraftfahrer

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 8/96
    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149; BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris) und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten (BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris), so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht.
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 66; Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - aaO).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 15/96

    Verweisbarkeit bei Rente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R
    Hiernach drückt sich die Wertigkeit eines Berufs vielmehr (auch) in dessen tariflicher Einstufung aus, weil in ihr zuverlässig zum Ausdruck kommt, welchen qualitativen Wert die Tarifpartner als die am Berufsleben beteiligten Kreise einer bestimmten Berufstätigkeit beimessen (stRspr, vgl zB Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 17/93 - beide veröffentlicht bei Juris sowie vom 12. Februar 2004 - B 13 RJ 49/03 R - SGb 2004, 227; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26; BSG Urteil vom 1. Februar 2000 - B 8 KN 5/98 R - MittLVA Oberfr 2000, 214 = Kompass 2000, 207; BSGE 81, 111 = SozR 3-2600 § 45 Nr. 2; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 122; BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23; BSG SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO; weitere Nachweise bei Erlenkämper/Fichte, Sozialrecht, 5. Aufl 2003, S 381).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86

    Dauer der Ausbildung - Umfang der Ausbildung - Qualität des bisherigen Berufs

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 20/84

    Bewertung der Tätigkeit des Briefzustellers - Facharbeitertätigkeit -

  • BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 17/93

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 44/79

    Bisheriger Beruf - Gesamtbild des beruflichen Werdeganges - Vertrauensverhältnis

  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 11/81

    Bergmannsrente; Verminderte bergmännische Berufsfähigkeit; Knappschaftliche

  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Zu diesen Zusatzkenntnissen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Einstufung als Facharbeiter nahe legen können, gehören beispielsweise umfangreiche technische Kenntnisse der Fahrzeuge, die Befähigung zu laufenden Reparaturmaßnahmen unterwegs, Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts der Gefahrguttransporte, Kenntnisse des Rechts der Lebensmitteltransporte sowie Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 23 mit weiteren Nachweisen; anders hingegen noch: BSG, Urteil vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - JURIS-Dokument, RdNr. 25-27).

    Darüber hinaus ist bei im Wege der Erwachsenenqualifizierung erlernten Berufen die regelmäßig geringere Ausbildungsdauer daraus erklärlich, dass die Tätigkeit bereits ausbildungsbegleitend verrichtet wird und häufig die berufsbegleitende Verrichtung sowie die vorangegangenen Tätigkeiten den Auszubildenden in die Lage versetzen den Beruf innerhalb nur eines Jahres zu erlernen (vgl. explizit dazu - auch und gerade zum Beruf des Berufskraftfahrers: BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R - JURIS-Dokument, RdNr. 21).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - L 21 R 209/15

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

    Das BSG führt insoweit aus, dass schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht ausreicht, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (BSG 07.10.1987 - 4a RJ 91/86; BSG vom 18.01.1995 - 5 RJ 18/94; BSG vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96; BSG 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R).

    Das BSG führt hierzu aus, dass zu einer zweijährigen Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer jedenfalls die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten müssen (BSG 18.01.1995 - 5 RJ 18/94; BSG vom 30.07.1997 - 5 RJ 8/96; BSG 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R), um dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" zu genügen.

    Zur Überzeugung des Senats hat der Kläger im Rahmen seiner letzten Tätigkeit somit keinesfalls sämtliche nach der dargestellten Rechtsprechung des BSG (BSG 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R m.w.N.) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Berufskraftfahrers, der die ab dem 01.08.2001 eingeführte dreijährigen Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin nach der BAV vom 19.04.2001 durchlaufen hat, erworben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.04.2011 - L 3 R 21/09

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - angelernter

    Dies ergebe sich aus den Ausführungen des BSG in dem Streitverfahren B 13 RJ 7/04 R.

    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der KraftfAusbV aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten, so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht (vgl (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2004 - B 13 RJ 7/04 R - juris).

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